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HISTORICUS GMBH

Attraktive Steuervorteile durch Denkmalschutz.

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Profitieren Sie jetzt.

Der Käufer einer denkmalgeschützen Immobilie profitiert gleich zweimal. Zum einen profitiert er von der Denkmal-AfA, mit welcher er bis zu 100% der Sanierungskosten abschreiben kann. Desweiteren ist es dem Käufer möglich den Wert seines Gebäudes mit einer Linearen-AfA steuerlich abzuschreiben. Absetzbar sind außerdem die Zinsen, welche ein Käufer für ein Bankdarlehen zahlt. 

Denkmal-Abschreibung nach § 7i EStG:

Bei der Denkmal-Abschreibung wird unterschieden, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Steuerliche Vorteile bei einer privaten Nutzung des Denkmals

Käufer, welche ihre denkmalgeschützte Immobilie auch privat nutzen wollen, können über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 9% ihrer Sanierungskosten abschreiben. Das bedeutet, dass über den kompletten Zeitraum 90% aller Sanierungskosten geltend gemacht werden können.

Steuerliche Vorteile bei einer Vermietung des Denkmals

Als Kapitalanleger hat man die Möglichkeit über 12 Jahre die die Sanierungskosten des erworbenen Denkmals über die Werbungskosten in der eigenen Einkommenssteuer geltend zu machen.

Die Abschreibung erfolgt in zwei Etappen: In den ersten acht Jahren können Vermieter 9% der Sanierungskosten steuerlich abschreiben, in den weiteren vier Jahren dann noch 7%. Das bedeutet, dass nach 12 Jahren die Sanierungskosten durch die Steuererleichterung zu 100% ausgezahlt wurden. 

Lineare Abschreibung nach § 7, Abs. 4 EStG

Bei der linearen Abschreibung können Gebäude über einen Zeitraum von 50 Jahren zu jährlich gleichen Prozentsätzen abgeschrieben werden. Folgende Regelungen gelten hier:

  • Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und die nach dem 31.3.1985 gebaut wurden können jährlich mit 3% abgeschrieben werden.

  • Gebäude, die zum Wohnen genutzt werden und die nach dem 31.12.1924 erstellt wurden, können pro Jahr mit 2% abgeschrieben werden.

  • Gebäude, die zum Wohnen genutzt werden und die vor dem 31.12.1924 gebaut wurden, können mit 2,5% abgeschrieben werden.

 

 

Hinweis:

Der neue Eigentümer einer Denkmalschutz-Immobilie darf die Kosten für die Investitionen nur dann steuerlich geltend machen, wenn diese nach dem Immobilienkauf erfolgt sind.

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