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HISTORICUS GMBH

Attraktive Steuervorteile durch Denkmalschutz.

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Profitieren Sie jetzt.

Als Käufer, der eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchte, eröffnen sich Ihnen gleich zwei Möglichkeiten, von attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Mit der Denkmal-AfA können Sie bis zu 100% der Sanierungskosten steuerlich absetzen. Zusätzlich ermöglicht Ihnen die Lineare Abschreibung eine steuerliche Absetzung des Gebäudewerts.

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Denkmal-Abschreibung nach § 7i EStG:

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Für Käufer, die ihre denkmalgeschützte Immobilie auch privat nutzen möchten, bietet die Denkmal-AfA über einen Zeitraum von 10 Jahren eine jährliche Abschreibung von 9% der Sanierungskosten. Das bedeutet, dass insgesamt 90% der Sanierungskosten geltend gemacht werden können.

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Steuerliche Vorteile bei einer Vermietung des Denkmals

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Als Kapitalanleger haben Sie die Möglichkeit, die Sanierungskosten Ihres erworbenen Denkmals über 12 Jahre als Werbungskosten in Ihrer eigenen Einkommenssteuer abzusetzen. Die Abschreibung erfolgt in zwei Etappen: In den ersten acht Jahren sind 9% der Sanierungskosten steuerlich absetzbar, und in den darauf folgenden vier Jahren sind es 7%. Nach 12 Jahren sind somit die gesamten Sanierungskosten zu 100% durch die Steuererleichterung ausgeglichen.

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Lineare Abschreibung nach § 7, Abs. 4 EStG

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Zusätzlich zur Denkmal-AfA bietet die Lineare Abschreibung nach § 7, Abs. 4 EStG eine weitere Möglichkeit, Gebäude über einen Zeitraum von 50 Jahren zu jährlich gleichen Prozentsätzen abzuschreiben, je nach Baujahr des Gebäudes.

Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Vorteile für den neuen Eigentümer einer Denkmalschutz-Immobilie nur für Investitionen gelten, die nach dem Immobilienkauf erfolgen.

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Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Vorteile beim Kauf einer denkmalgeschützten Wohnung und sichern Sie sich Ihre Traumimmobilie mit langfristigen Steuervorteilen!

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